Petition für Nächte ohne Fluglärm!

Übergabe der Petition

04.03.2019 - KLUG hat ihre Petition « Für Nächte ohne Fluglärm! » übergeben. Die Petition enthält über 9'600 Unterschriften und fordert das Parlament und den Bundesrat auf, die Bevölkerung, welche in der Nähe von Flughäfen wohnt, vor Fluglärm zu schützen.

Unsere Forderungen :

  • Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr an allen Schweizer Flughäfen und konzessionierten Flugplätzen gewährleisten; Ausnahmen sollen einzig aus Sicherheitsgründen oder für Hub-relevante Flüge möglich sein.

  • Unter Berücksichtigung der aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisse neue Grenzwerte festlegen und deren Einhaltung garantieren.

⇒ Mediendossier

Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm

Vollständiger Petitionstext
Vollständiger Petitionstext

Petition für Nächte ohne Fluglärm!

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Doris Leuthard

Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier

Der Lärm des Flugverkehrs stört und macht krank, wie immer mehr Studien zeigen. Personen, die regelmässig Fluglärm ausgesetzt sind, haben ein höheres Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Diabetes. Diese andauernden Lärmimmissionen können auch Stress und Schlafstörungen auslösen und damit das psychische Wohlbefinden der Bevölkerung beeinträchtigen. Die betroffenen Personen können unter Schlafstörungen leiden, ohne dass sie aufwachen und es damit  selbst feststellen.

Vom Fluglärm betroffen sind besonders Kinder. Die Schlafstörungen hemmen ihre kognitive Entwicklung und schlagen sich deutlich in ihrer Lernfähigkeit nieder, was grosse Auswirkungen auf ihre Schullaufbahn haben kann. Zudem  erhöht Lärm den Stress und begünstigt die Gewichtszunahme.

Immissionsgrenzwerte legen die Schwelle fest, ab welcher der Lärm schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Bevölkerung hat. Einerseits werden die  in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) festgehaltenen Werte rund um Flughäfen und Flugplätze regelmässig überschritten. Andererseits kommen neuste Studien zum Schluss, dass schon eine Lärmbelastung unter den heute geltenden Grenzwerten für die Bevölkerung gesundheitsschädlich ist. Die LSV-Grenzwerte werden also  nicht nur nicht eingehalten, sie sind auch überholt.

Trotz dieser Risiken setzt der Bund weiterhin auf ein unbedachtes Wachstum des Luftverkehrs. Während die Schweiz 2016 468‘226 Flugbewegungen zählte, sieht der Bund für 2030 deren 632‘000[1] vor! Diese Prognose bedeutet unweigerlich eine weitere Zunahme der bereits jetzt immer zahlreicheren Nachtflüge. Heute sind 65’000[2] Personen während des Tages übermässigem Fluglärm ausgesetzt. Diese Zahl steigt auf 95'000 in der Nacht (22 bis 24 Uhr und 5 bis 6 Uhr).

Der Bund plant die Entwicklung des Luftverkehrs. Dabei hat  er auch die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen. Wir fordern deshalb, dass er folgende Massnahmen ergreift:

  • Eine Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr an allen Schweizer Flughäfen und konzessionierten Flugplätzen gewährleisten. Ausnahmen sollen einzig aus Sicherheitsgründen oder für hub-relevante Flüge möglich sein.

  • Unter Berücksichtigung der aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisse neue Grenzwerte festlegen und deren Einhaltung garantieren.

 


[1] Entwicklung des Luftverkehrs in der Schweiz bis 2030, S. 71

[2] Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats Barazzone, S. 11-12

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